
Von einem verlängerten Eigentumsvorbehalt spricht man, wenn vereinbart ist, dass Käufer die Sache weiterverkaufen oder verarbeiten darf ohne dass der Verkäufer seinen Schutz verliert. Um dies zu erreichen wird im Vertrag vereinbart, dass bei Verkauf oder anderweitigem Untergang die Ansprüche des Käufers auf die Gegenleistung und bei Verarbeitu...
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